Fischereischein

Fischereischein

Für die Erteilung eines Fischereischeines ist in Sachsen-Anhalt das Bestehen der Fischerprüfung und die vorherige Teilnahme an einem Lehrgang mit mindestens 30 Unterrichtsstunden erforderlich (für Fried- und Jugendfischerprüfung nicht erforderlich). Der AVO bietet jeweils im Frühjahr 5 Wochen vor der ersten Fischerprüfung einen solchen Lehrgang an.

In der Regel werden 2 Prüfungstermine im Jahr durch den Landkreis angesetzt. Der absolvierte Lehrgang darf maximal 1 ½ Jahre vor dem Prüfungstermin zurückliegen. Die Prüfungen werden im jeweiligen Landkreis von der Unteren Fischereibehörde (UFB) durchgeführt. Hier muss man sich auch spätestens 4 Wochen vor der Prüfung anmelden und die Prüfungsgebühr bezahlen.

Der Lehrgang des AVO wird an Wochenenden meist am Freitagabend und Samstag früh durchgeführt.

 

Jugend- und Friedfischfischereischein
Seit Herbst 2013 ist in Sachsen-Anhalt die Erlangung eines Friedfischfischereischeines für Erwachsene möglich. Die Prüfung hierzu wird zu den gleichen Bedingungen durchgeführt, wie es bei der Jugendfischerprüfung auch bisher üblich war. Beide Prüfungen, in Form einer mündlichen Prüfung, werden durch Anglervereine, welche bisher schon Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung durchgeführt haben, abgenommen. Auch der AVO hat hierzu eine Prüfungskommisioin aufgestellt und nimmt bei Bedarf die Prüfungen ab. Eine rechtzeitige Anmeldung zur Prüfung bei uns ist auch hier erforderlich (4 Wochen). Die Prüfungsgebühren betragen 28,- € für Teilnehmer bis 18 Jahre bzw. 56,- €  ab 18.Jahren.

 

Näheres zum Ablauf und zu Terminen wird rechtzeitig vor dem nächsten Prüfungstermin durch die Fischereibehörden und durch uns in der Presse sowie im Internet bekannt gegeben.